Behandlungskosten

Als Privatpraxis werden unsere Behandlungen und Leistungen jeweils privat in Rechnung gestellt. Privatpatienten können physiotherapeutische Leistungen bei ihrer Privatkasse einreichen.

Dabei gilt folgende Regelung in der Praxis Ulrike Skorski:

„Als frei praktizierende Physiotherapeutin berechne ich zur Zeit den 2,2-fachen Gebührensatz (Stand: August 2007), der jeweils zwischen dem Zentralverband der Krankengymnasten und dem Verband der Angestellten-Ersatzkassen gültig ist.“ Die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gilt für Physiotherapeuten nicht.

Die private Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Übernahme der Kosten durch die Kassen. Die jeweiligen Kosten für die einzelnen Positionen erfahren Sie vor Ihrer ersten Behandlung durch uns.